Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Kontaktaufnahme zum KJND erfolgt über den/die Sozialarbeiter*in des Amtes für Familie und Jugend. Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Aufnahme als Selbstmelder oder über die Polizei erfolgen.