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Ambulante Pflege

Ansprechpartner

Frau
Marianne Weber

Tel.: 03391-4044-070
(24h Rufbereitschaft)
Fax.:03391-4044-079

E-Mail

Straße des Friedens 3
16816 Neuruppin

Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 16.30 Uhr

(außerhalb der Geschäftszeiten wird
auf ein Mobiltelefon weitergeleitet)

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Unser Team

Der häusliche Pflegedienst unseres DRK Kreisverbandes besteht aus 12 netten und qualifizierten Mitarbeiter/innen, die regelmäßig weitergebildet werden, um fachlich auf dem neuesten Stand zu sein. Unsere Mitarbeiter pflegen aktivierend und sind immer darauf bedacht, dass Sie das größtmögliche Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit behalten.  Sie sollen sich immer in guten Händen fühlen, damit Vertrauen entsteht und Sie lange gut zu Hause leben können.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Unsere Leistungen

  • Grundpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (SGB V), z. B. Verbände, Spritzen, Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Medikamentengabe laut ärztlicher Anordnung etc.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Verhinderungspflege in Ihrer häuslichen Umgebung
  • Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI (für den Bezug von Pflegegeld)
  • Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI  (im häuslichen Umfeld)
  • 24-Stunden Rufbereitschaft
  • Haushaltshilfe, auch ohne Pflegestufe!

Unsere Sonderleistungen

  • Beratung rund um Pflege und Finanzierung
  • Hilfe bei der Antragstellung an die Pflegekasse
  • Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfsmitteln
  • Einholen der ärztlichen Verordnungen
  • Vermittlung von Hausbesuchen durch Friseure, Fußpflege usw.

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Völlig unverbindlich und kostenfrei beraten wir Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen zum Beispiel zur Kostenübernahme. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums