Der DRK-Kreisverband Gransee Ostprignitz-Ruppin e.V. bietet mit der Wohnstätte „Haus Kokon“ eine umfassende Unterstützung für Menschen die an einer chronischen Abhängigkeitserkrankung leiden und den Willen zur abstinenten Lebensweise haben.
Das „Haus Kokon“ verfügt über Einzelzimmer, drei Wohngruppen zu je 8 Bewohner. Jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Nach Absprache können bei Einzug eigene Möbel mitgebracht werden. Die Wohnstätte ist rollstuhlgerecht ausgestattet.
Die Aufnahme in das "Haus Kokon" setzt
Von den Bewohnenden müssen Konzeption und Hausordnung anerkannt werden. Bei vorübergehendem Fehlen von Kapazitäten wird ein Bewerber in eine Warteliste aufgenommen. Kontraindikationen sind akute Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenintoxikation, akute Psychosen, akute Suizidalität, überwiegende Pflegebedürftigkeit oder fehlende Krankheitseinsicht und Motivation.
Die Rechtsgrundlage für unser Dienstleistungsangebot der Wohnstätte „Haus Kokon“ ergibt sich aus § 113 Abs 2 Nr. 2, Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 78 Abs. 1, 2,5 und 6 SGB IX sowie § 116 Abs 2 Nr. 6 SGB IX.
Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (insb. Artikel 19).
Wenn wir Ihr Interesse an unserem Angebot geweckt haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme von Ihnen.